Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Anbieter
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen th Tonstudio, Inhaber Thomas Hinzke, Loreystraße 5, 07546 Gera (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kundinnen und Kunden über diese Website. Angebot richten sich an Verbraucher und Unternehmer.
§ 2 Leistungen
Der Anbieter verkauft (a) digitale Übungsdateien zum Download, (b) physische Tonträger (CDs), (c) Dienstleistungen der Digitalisierung, Tonrestauration und Musikproduktion sowie (d) die Einlieferung von Aufnahmen zu digitalen Vertriebs- und Streaming-Plattformen („Vertrieb & Release", siehe § 10).
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung bzw. der Bereitstellung des Produkts zustande. Bei Restaurationsaufträgen kommt der Vertrag mit unserer Auftragsbestätigung nach Sichtung des eingesandten Materials zustande.
§ 4 Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei physischen Tonträgern kommen die im Bestellvorgang ausgewiesenen Versandkosten hinzu. Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Mollie (u. a. Kreditkarte, PayPal, Klarna, SEPA-Lastschrift).
Bei Aufträgen zur Tonrestauration, zur Musikproduktion und zum Vertrieb wird die Vergütung in zwei Schritten fällig: Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung zu leisten, die die Digitalisierung, gewählte Datenträger und den Versand abdeckt (Tonrestauration) beziehungsweise 50 % des Auftragswerts beträgt (Mix & Mastering, Vertrieb & Release). Der Restbetrag wird nach Fertigstellung und Freigabe der Hörprobe beziehungsweise der Release-Vorschau fällig; wir stellen ihn wahlweise als Zahlungslink oder als Rechnung. Die Bearbeitung beginnt nach Eingang der Anzahlung.
§ 5 Lieferung
Digitale Produkte werden nach Zahlungseingang als Download-Link bereitgestellt. Physische Tonträger werden zzgl. der angegebenen Versandkosten versandt.
Bei Restaurationsaufträgen senden Sie uns Ihre Medien zu. Haben Sie den Versandschein über uns gewählt, erhalten Sie ihn mit der Auftragsbestätigung per E-Mail; die Versandart (Brief oder Paket) richtet sich nach Art und Menge der beauftragten Medien. Bei Mix & Mastering übermitteln Sie Ihr Material über den persönlichen Upload-Link aus der Auftragsbestätigung.
Die Auslieferung erfolgt in beiden Fällen über einen persönlichen Downloadbereich: Die Hörprobe steht Ihnen dort unmittelbar zur Verfügung, die fertigen Dateien nach Eingang der Restzahlung. Wir halten sie 12 Monate ab Abschluss des Auftrags zum Abruf bereit und erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf; danach werden sie gelöscht. Bitte sichern Sie Ihre Dateien innerhalb dieser Frist. Ihre Originale senden wir gemäß Ihrer Wahl zurück.
§ 6 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung (Download), wenn Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt haben.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bei physischen Tonträgern bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 8 Nutzungsrechte an Übungsdateien
Erworbene Übungsdateien sind für den persönlichen Übungsgebrauch bestimmt. Die Einzellizenz gilt für eine Person, die Chorlizenz für die Mitglieder des erwerbenden Ensembles. Eine Weitergabe an Dritte oder öffentliche Zugänglichmachung ist nicht gestattet.
§ 9 Vom Kunden überlassenes Material
Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm übermittelten Aufnahmen, Tonträgern, Noten und sonstigen Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt oder zu deren Nutzung berechtigt ist, und dass der Bearbeitung keine Rechte Dritter — insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- oder Persönlichkeitsrechte mitwirkender Personen — entgegenstehen.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung solcher Rechte gegen den Anbieter geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter ist berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen oder abzubrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen.
Der Anbieter nutzt überlassenes Material ausschließlich zur Auftragserfüllung. Eine Verwendung als Referenz oder Klangbeispiel erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
§ 10 Vertrieb & Veröffentlichung
Leistungsumfang. Der Anbieter richtet die vom Kunden gelieferte Aufnahme für die Veröffentlichung ein (Metadaten, ISRC-Vergabe, Prüfung und Anpassung des Covers, Prüfung des Masters) und liefert sie über einen digitalen Vertriebsdienstleister bei den Streaming- und Download-Plattformen ein. Der Anbieter wird dabei nicht als Label tätig und erwirbt keine Rechte an der Aufnahme.
GEMA. Der Anbieter ist selbst nicht Mitglied der GEMA und nimmt daher keine Werkanmeldungen für den Kunden vor — eine Werkanmeldung kann ausschließlich das jeweilige GEMA-Mitglied über sein eigenes Mitgliedskonto vornehmen. Der Anbieter weist den Kunden vor der Einreichung darauf hin, welche GEMA-bezogenen Schritte gegebenenfalls in eigener Verantwortung des Kunden liegen. Eine Veröffentlichung ist auch ohne GEMA-Mitgliedschaft möglich.
Rechtezusicherung. Der Kunde sichert vor Auftragserteilung ausdrücklich zu, über sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte zu verfügen. Das umfasst insbesondere die Rechte an der Aufnahme, die Zustimmung aller Mitwirkenden sowie — bei geschützten Bearbeitungen und Arrangements — die Erlaubnis des Rechteinhabers oder Verlags. Der Besitz von Notenmaterial oder eine Aufführungserlaubnis begründen für sich genommen kein Veröffentlichungsrecht. Ergänzend gilt § 9.
Coverversionen. Als Coverversion gilt jede eigene Einspielung eines Werkes, das der Kunde nicht selbst geschaffen hat. Die Rechte an der Aufnahme liegen beim Kunden, die Rechte an der zugrunde liegenden Komposition jedoch beim Urheber. Für die digitale Veröffentlichung ist deshalb eine mechanische Lizenz (Vervielfältigungsrecht) des Rechteinhabers erforderlich; in Deutschland wird sie regelmäßig über die GEMA erteilt. Diese Lizenz einzuholen ist Sache des Kunden und muss vor der Einlieferung vorliegen. Der Anbieter weist auf erkennbaren Klärungsbedarf hin, schuldet aber weder die Prüfung noch die Beschaffung der Lizenz.
Bei Coverversionen sind zusätzlich die Vorgaben der Plattformen einzuhalten: Sämtliche Urheber des Originalwerks sind als Songwriter anzugeben; der ursprüngliche Interpret darf weder im Titel noch im Interpretenfeld genannt werden. Einspielungen, die dem Original zum Verwechseln ähneln („Soundalikes"), werden von den Plattformen nicht angenommen oder nachträglich ausgeblendet; eine Erstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Für Remixe, Mashups, Samples und Interpolationen ist darüber hinaus eine Lizenz am Originaltonträger erforderlich, die nicht über Dritte erteilt werden kann.
Freigabe. Vor der Einlieferung erhält der Kunde eine Release-Vorschau mit allen Angaben zur Prüfung. Die Einlieferung erfolgt erst nach seiner Freigabe. Nach der Einlieferung sind Änderungen an Titeln, Angaben oder Cover nur mit zeitlicher Verzögerung und gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung möglich.
Keine Erfolgszusage. Die Plattformen entscheiden eigenständig über die Aufnahme in ihr Angebot. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Einlieferung, nicht die Veröffentlichung selbst, und macht keine Zusagen zu Abrufzahlen, Erlösen oder der Aufnahme in redaktionelle Playlists. Wird eine Veröffentlichung aus Gründen zurückgewiesen, die der Anbieter zu vertreten hat, bessert er ohne zusätzliche Kosten nach.
Erlöse. Die Ausschüttungen der Plattformen stehen vollständig dem Kunden zu; der Anbieter behält keine Beteiligung ein. Die Abrechnung erfolgt nach Eingang der Zahlungen des Vertriebsdienstleisters.
Laufzeit und Vertriebsgebühr. Die Vertriebsgebühr für das erste Jahr ist im Paketpreis enthalten. Für jedes weitere Jahr fällt die auf der Leistungsseite ausgewiesene jährliche Vertriebsgebühr an; sie deckt die weitere Bereitstellung des Künstlerprofils und der Veröffentlichung bei den Plattformen. Der Anbieter weist rechtzeitig vor Ablauf darauf hin. Eine stillschweigende Verlängerung gegen Entgelt findet nicht statt. Wird nicht verlängert, endet die Bereitstellung auf den Plattformen.
Beendigung. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass eine Veröffentlichung von den Plattformen zurückgezogen wird; bereits gezahlte Vergütungen werden dadurch nicht erstattet. Auf Wunsch übergibt der Anbieter die vergebenen ISRC-Codes, damit ein Wechsel zu einem anderen Vertrieb ohne Verlust der bisherigen Abrufzahlen möglich ist.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für eingesandte Originalmedien haften wir im Rahmen der gesetzlichen Sorgfalt; die Anfertigung eigener Sicherungskopien vor Einsendung wird empfohlen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.